Namensänderung, Vor- und Familienname – Antrag
Ein Antrag auf Namensänderung kann bei Vorliegen eines Grundes wie Eheschließung/ Beendigung der Ehe oder aus gesetzlichen Gründen gestellt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes zu stellen. Benötigt wird ein ausgefülltes Antragsformular oder ein formloses schriftliches Ansuchen, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der urkundliche Nachweis akademischer Grade. Bei Namensänderung von Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter/ die gesetzliche Vertreterin einen amtlichen Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, Vaterschaftsanerkenntnis vorweisen. Für die Antragstellung und die Bewilligung fallen Gebühren an.
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
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