Geburtsurkunde – Ausstellung
Die Geburtsurkunde ist eine wesentliche Personenstandsurkunde, die im Laufe eines Lebens immer wieder benötigt wird. Die Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgt nach Anzeige der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes. Bei unehelich geborenen Kindern wird der Vater nur dann in der Geburtsurkunde als Vater angeführt, wenn er die Vaterschaft zuvor anerkannt hat oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Neuausstellung einer Geburtsurkunde
Bei Verlust oder Diebstahl ist die Neuausstellung einer Geburtsurkunde nötig. Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat der Eltern) muss ebenfalls eine neue Geburtsurkunde beantragt werden.
Geburtsurkunde - Kosten und Gebühren in EUR
Geburtsurkunde |
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Bundesgebühr | € 7,20 |
Verwaltungsgebühr | € 2,10 |
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!