Tiertransporte, Eignungsbescheinigung – Antrag
Ein Tiertransport-Befähigungsnachweis (Eignungsbescheinigung) ist für Tiertransporte über 65 km verpflichtend.
Fahrzeuge, die Pferde, Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine und Geflügel befördern, dürfen nur von Personen gefahren bzw. von Betreuern begleitet werden, die über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Der zuständigen Behörde ist der Befähigungsnachweis zum Zeitpunkt der Tierbeförderung auf Verlangen vorzulegen.
Zur Erlangung des erforderlichen Befähigungsnachweises ist die Absolvierung eines Kurses mit anschließender Prüfung notwendig.
Ein Befähigungsnachweis kann nicht nur von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt werden. Auch Institutionen, die entsprechende Schulungen anbieten, können diesen Nachweis ausstellen. Darunter fallen etwa die Landwirtschaftskammer oder auch das LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut).
Mehr Informationen bieten die folgenden Links.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.