Forststraßenbau – Förderung – Antrag
Für die Errichtung oder für den Umbau von Forststraßen kann eine Förderung beantragt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis aller benötigten Genehmigungen, zudem muss nachgewiesen werden können, dass die Planung und die Bauaufsicht durch befugte Fachkräfte durchgeführt wurde.
Ausmaß der Förderung
- 35%, wenn Forststraßen errichtet oder umgebaut werden
- 50%, wenn Forststraßen mit hoher Schutzwirkung oder im hohen öffentlichen Interesse errichtet werden
Abwicklung
Die Einreichung des Antrags kann laufend bei der zuständigen oder bewilligenden Stelle erfolgen. Das Vorhaben wird nach qualitativen und quantitativen Kriterien bewertet und für eine Förderung muss eine Mindestanzahl an Punkten erreicht werden. Bei den Bezirksforstinspektionen sowie bei den Bezirksbauernkammern können Auskünfte eingeholt werden.
Weitere Information bieten die nachfolgenden Links.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.