Forstliche Bringung, Gründung Genossenschaften – Antrag

Eine Bringungsgenossenschaft entsteht, wenn sich mindestens drei Beteiligte dazu entschließen, gemeinsam eine Bringungsanlage zu errichten, erhalten und zu benützen.

 

Bildung einer Bringungsgenossenschaft

Die Genossenschaft kann zum einen dadurch zustande kommen, wenn sich alle Beteiligten über den Zusammenschluss einig sind und dies von der Satzung genehmigt wird. Zum anderen, wenn sich die Mehrheit der Beteiligten zur Genossenschaft entschließt, die widerstrebende Minderheit behördlich beigezogen wird und dies durch die Satzung genehmigt wird.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006