Meldungen mit Parzellennummern über Forstschäden sind bei der BH Klagenfurt Forstbehörde
unter bhkl.forstrecht@ktn.gv.at einzubringen.
Anträge nach dem Katastrophenschutz sind bei der Gemeinde möglich, wenn mindestens 0,3 ha betroffen sind.
Dem Antrag beizubringen sind:
- Grundstücksnummer und Fotos der betroffenen Waldflächen
- Einheitswertbescheid
- Eigenleistungsaufstellung
- Kostenvoranschlag
- Rechnungen und Zahlungsnachweis
- Pachtvertrag
- Jahreseinkommen des Besitzers
- monatliches Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
- Grundsteuerbemessungsbescheid vom Finanzamt