Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt. Als Stichtag wurde der 26. März 2024 bestimmt.
Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und kein Ausschluss vom Wahlrecht durch eine gerichtliche Verurteilung besteht.
Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Keutschach am See ist zu beachten, dass Sie sich bis spätestens 26. März 2024 in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen, wenn Sie für die österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten stimmen wollen. Das gleiche gilt auch für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, wenn noch keine Eintragung erfolgt ist.
Antragsformulare für die Eintragung sind auf der Website des Bundesministeriums für Inneres oder bei der Gemeinde Keutschach am See, Bürgerservice, erhältlich.
(Im ursprünglichen Heimatland darf dann keine Stimmabgabe mehr für die Europawahl erfolgen)
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Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!