Gemeinde Keutschach am See
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Der neue ORF-Beitrag: Was müssen Firmen jetzt tun

Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 zu zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS (künftig ORF-Beitrags Service GmbH) informiert Sie in diesem Schreiben umfassend über die Änderungen, die Firmen betreffen.

Allgemeine Informationen für Firmen

Unternehmen, die bisher bereits Radio- und Fernsehgebühren entrichtet haben, werden von der GIS mit 31. Dezember 2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet. Das ORF-Beitragsgesetz regelt ab 1. Jänner 2024 die Beitragspflicht im betrieblichen Bereich neu: Der ORF-Beitrag fällt dann nur für Betriebsstätten an, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben.

Weitere Informationen finden Sie unter  Was haben Firmen zu tun