Da die Bedrohungslage in Hinblick auf die Geflügelpest in Kärnten stark gestiegen ist, wird dringend auf die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen, die einzuhalten sind, hingewiesen.
Bitte beachten Sie, ein Verdacht auf Hochpathogene Aviäre Influenza „Geflügelpest“ ist anzeigepflichtig! Bei Verdacht muss sofort die Amtstierärztin/der Amtstierarzt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.
Geflügelpest in Österreich
Die epidemiologische Situation bezüglich der hochpathogenen Geflügelpest hat sich seit letztem Jahr weltweit deutlich verschärft. Um ein Eindringen des Erregers in Haustierbestände bestmöglich hintanzuhalten, wurden mit der 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 (gültig ab 05.12.2023) Teile des Bundesgebietes nun auch zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.
Geflügelhalter sind österreichweit verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.
Weiterführendenr Link: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten