Ansuchen zum Abbrennen eines Osterfeuers sind bis spätestens Montag, den 25.03.2024 schriftlich im Bürgerservice einzubringen.
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Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!