Volksbefragung
Eine Volksbefragung wird im Gegensatz zu einer Volksabstimmung vom Bundespräsidenten angeordnet. Sie dient der Regierung, vor Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat, eine Meinung vom Volk einzuholen. Eine Volksbefragung kann sowohl zu bundesweiten Angelegenheiten als auch zu Themen, die dem Landesrecht zugeordnet werden können, erfolgen. Die Volksbefragung muss mit einer mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortenden Frage oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen bestehen. An einer Volksbefragung dürfen alle am Befragungstag stimmberechtigten Österreicherinnen und Österreicher teilnehmen. Eine Abgabe der Stimme mittels Stimmkarte ist möglich.
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
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