Sterbefall,Tod – Sterbeurkunde

Abhängig vom Ort des Trauerfalls sind bei einem Sterbefall bestimmte Wege erforderlich. Bitte nehmen Sie aber in jedem Fall schnellstmöglich Kontakt zum Bestattungsunternehmen auf.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus: Die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt erfolgt über das Krankenhaus und zwar nach der Feststellung des Todes durch eine Ärztin/ einen Arzt (Totenbeschau). Personen, die den Todesfall beim Standesamt anzeigen sind: Leiterin/ Leiter der Krankenanstalt, Ärztin/ Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat, die Behörde/ Dienststelle der Polizei, die Ermittlungen zum Todesfall durchführt, der/ die letzte UnterkunftsgeberIn, weitere Personen, die vom Todesfall wissen.

Bei einem Todesfall zu Hause: Benachrichtigen Sie bitte einen Arzt, lassen Sie den Totenschein ausstellen und kontaktieren Sie die Bestattung, um einen Termin für die Überstellung zu vereinbaren.

Die Sterbeurkunde bzw. Registerauszug Tod (früher „Abschrift aus dem Sterbebuch“) erhalten Sie von der Standesbeamtin / vom Standesbeamten.

Sterbeurkunde - Kosten und Gebühren in EUR

Sterbeurkunde

Bundesgebühr € 7,20
Verwaltungsgebühr € 2,10

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!