Forstliche Bringung, Gründung Genossenschaften – Antrag
Eine Bringungsgenossenschaft entsteht, wenn sich mindestens drei Beteiligte dazu entschließen, gemeinsam eine Bringungsanlage zu errichten, erhalten und zu benützen.
Bildung einer Bringungsgenossenschaft
Die Genossenschaft kann zum einen dadurch zustande kommen, wenn sich alle Beteiligten über den Zusammenschluss einig sind und dies von der Satzung genehmigt wird. Zum anderen, wenn sich die Mehrheit der Beteiligten zur Genossenschaft entschließt, die widerstrebende Minderheit behördlich beigezogen wird und dies durch die Satzung genehmigt wird.
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Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.