Forstaufsicht – Übertretungen
Die Forstaufsicht ist die behördliche Überwachung der Wälder. Dabei werden Verordnungen, Anordnungen und Vorschreibungen überwacht und auch, ob das Forstgesetz 1975 eingehalten wird. Die Forstaufsicht hat zu jeder Zeit die Berechtigung jeden Wald zu betreten und die Forststraßen zu befahren. Zudem darf sie jegliche Auskünfte und Nachweise, welche für die Forstaufsicht relevant sind, von den Waldeigentümern einfordern.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.