Gemeinde Keutschach am See
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Urlaub für pflegende Angehörige

Jährlich gibt es ein entspannendes Angebot für Menschen, die sich in außergewöhnlicher Weise für ihre Verwandten
einsetzen. Der „Urlaub für pflegende Angehörige“ soll Personen, die eine pflegebedürftige Verwandte oder einen pflegebedürftigen
Verwandten ab Pflegestufe 3 (Ausnahme: Demenz) zu Hause seit mindestens zwei Jahren betreuen, entlasten.
Ziel dieses Angebotes ist es, körperliche und seelische Regeneration.

Durchführungszeitraum:
1. Turnus 10. November bis 17. November 2024
2. Turnus 24. November bis 01. Dezember 2024
3. Turnus 08. Dezember bis 15. Dezember 2024

Einsendeschluss: 18. Oktober 2024

 

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!